Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergangsbestimmungen

. Auf Berufsförderungen, die vor dem 1. Jänner 2004 genehmigt oder begonnen wurden, ist das MilBFG in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.