Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mitwirkung der Bundesrechenzentrum GmbH

. Bei der Berechnung und Zahlbarstellung der Geldleistungen und der Sozialversicherungsbeiträge nach diesem Bundesgesetz hat die Bundesrechenzentrum GmbH unter Anwendung des des Bundesgesetzes über die Bundesrechenzentrum GmbH, BGBl. Nr. 757/1996, mitzuwirken.