Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

. Die Meldung gemäß ist bei dem für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt einzureichen.

Beachte: Zum Bezugszeitraum vgl. .