11. Abschnitt
Sonderverträge
Sonderverträge
In Ausnahmefällen können in Dienstverträgen Regelungen getroffen werden, die von den Bestimmungen dieses Gesetzes abweichen. Solche Dienstverträge sind als Sonderverträge zu bezeichnen.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
11. Abschnitt
Sonderverträge
Sonderverträge
In Ausnahmefällen können in Dienstverträgen Regelungen getroffen werden, die von den Bestimmungen dieses Gesetzes abweichen. Solche Dienstverträge sind als Sonderverträge zu bezeichnen.