Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Unterabschnitt

Landeskonservatorium

Leiter des Landeskonservatoriums

Für das Landeskonservatorium ist ein Leiter zu bestellen. Zum Leiter darf nur eine Lehrperson bestellt werden, die die Einreihungserfordernisse für die Entlohnungsgruppe ml1 bzw. mlp1 erfüllt und die für die Leitung erforderliche persönliche und fachliche Eignung aufweist. , 3 und 4 ist sinngemäß anzuwenden.