3. Unterabschnitt
Landeskonservatorium
Leiter des Landeskonservatoriums
Für das Landeskonservatorium ist ein Leiter zu bestellen. Zum Leiter darf nur eine Lehrperson bestellt werden, die die Einreihungserfordernisse für die Entlohnungsgruppe ml1 bzw. mlp1 erfüllt und die für die Leitung erforderliche persönliche und fachliche Eignung aufweist. , 3 und 4 ist sinngemäß anzuwenden.
