Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verwendungsbezeichnung

Die Lehrperson an einer Landesmusikschule führt die Verwendungsbezeichnung „Musikpädagogin“ bzw. „Musikpädagoge“. Der Leiter einer Landesmusikschule führt die Verwendungsbezeichnung „Direktorin“ bzw. „Direktor“.