Verwendungsbezeichnung
Die Lehrperson an einer Landesmusikschule führt die Verwendungsbezeichnung „Musikpädagogin“ bzw. „Musikpädagoge“. Der Leiter einer Landesmusikschule führt die Verwendungsbezeichnung „Direktorin“ bzw. „Direktor“.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Verwendungsbezeichnung
Die Lehrperson an einer Landesmusikschule führt die Verwendungsbezeichnung „Musikpädagogin“ bzw. „Musikpädagoge“. Der Leiter einer Landesmusikschule führt die Verwendungsbezeichnung „Direktorin“ bzw. „Direktor“.