Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Sonstige Vergütungen

Der Lehrperson gebührt

a) für die Durchführung von kommissionellen Zulassungs- bzw. Aufnahme- und Abschlussprüfungen,

b) für die Betreuung von wissenschaftlichen Arbeiten und

c) für Tätigkeiten im Rahmen von Fortbildungen für andere Lehrpersonen

eine angemessene Vergütung.