Sonstige Vergütungen
Der Lehrperson gebührt
a) für die Durchführung von kommissionellen Zulassungs- bzw. Aufnahme- und Abschlussprüfungen,
b) für die Betreuung von wissenschaftlichen Arbeiten und
c) für Tätigkeiten im Rahmen von Fortbildungen für andere Lehrpersonen
eine angemessene Vergütung.
