Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Markt beginnt um 8 Uhr früh. Der Schluß des Marktes erfolgt um 12 Uhr mittags. Der Beginn und das Ende des Marktes wird durch Glockenzeichen verkündet. Der Marktauftrieb ist eine halbe Stunde vor Marktbeginn gestattet.