Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Schlachtviehmarkt findet jeden Mittwoch auf dem hiefür bestimmten Platz statt. Wenn auf diesen Tag ein Feiertag oder ein Stadtmarkt fällt, findet der Schlachtviehmarkt am nachfolgenden Werktag statt.