Maßnahmen
. Zur Erreichung der in genannten Ziele für Gewässer sind von der Grundeigentümerin oder dem Grundeigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten folgende Maßnahmen zu beachten:
1. die Fischartenzusammensetzung und Bestandesdichte der Teiche ist auf die ökologische Tragfähigkeit auszurichten,
2. die Befischung und Betreuung des Hohenauer Teichs und des Grünauer Teichs darf nur durch den Fischereiverein der Forstbediensteten der Stadt Wien erfolgen,
3. die bestehenden Abzäunungen der Teiche sind zur Erhaltung und Förderung der naturnahen Ausprägung und zur Bewahrung vor negativen Einflüssen durch Wildtiere und Besucherinnen und Besucher sowie zur Sicherheit der Erholungssuchenden zu erhalten,
4. Kleingewässer, insbesondere Amphibienlaichgewässer, sollen erhalten und bei fortgeschrittener Verlandung zur Erhaltung und Reaktivierung ausgebaggert werden,
5. Kleinstgewässer, insbesondere Amphibienlaichgewässer, sollen erhalten werden.
