11. Abschnitt
Bestimmungen über den Monatsbezug
1. Unterabschnitt
Bezüge im Gehaltssystem alt
Anwendungsbereich der bis 157a
Die bis 157a sind nur auf Bedienstete anzuwenden, deren Dienstverhältnis zur Stadt Salzburg vor dem 1. Jänner 2023 begonnen hat und die keine Optionserklärung () abgegeben haben.
