Disziplinarstrafen für Beamtinnen und Beamte des Ruhestands
Disziplinarstrafen für Beamtinnen und Beamte des Ruhestands sind:
1. der Verweis;
2. die Geldstrafe bis zur Höhe von fünf Ruhebezügen unter Ausschluss der Kinderzulage;
3. der Verlust aller aus dem Dienstverhältnis fließenden Rechte und Ansprüche.
