Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Medizinische Fachassistenz

. Das Berufsbild der medizinischen Fachassistenz umfasst jene Berufsbilder gemäß bis 10 bzw. das Berufsbild der Pflegehilfe gemäß GuKG oder des/der medizinischen Masseurs/-in gemäß MMHmG, deren Qualifikationen im Rahmen einer Ausbildung in der medizinischen Fachassistenz gemäß erworben wurden.