Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Briefwahlkarte, Wahlkuverts

(1) Die Briefwahlkarte ist für die beiden Wahlkörper gesondert als verschließbarer Briefumschlag nach dem in der Verordnung nach jeweils dargestellten Muster herzustellen.

(2) Die Wahlkuverts sind für die beiden Wahlkörper in verschiedener Farbe bereitzustellen.

*) Fassung LGBl.Nr. 44/2009