Bericht an die Landeswahlbehörde
Hierauf hat die Kreiswahlbehörde der Landeswahlbehörde das endgültig ermittelte Ergebnis im Wahlkreis in der nach gegliederten Form auf die schnellste Art (Sofortmeldung) bekannt zu geben.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Bericht an die Landeswahlbehörde
Hierauf hat die Kreiswahlbehörde der Landeswahlbehörde das endgültig ermittelte Ergebnis im Wahlkreis in der nach gegliederten Form auf die schnellste Art (Sofortmeldung) bekannt zu geben.