Abschnitt 4
Rechte des Vertragsbediensteten
a) Bezüge
Monatsentgelt
Der Vertragsbedienstete erhält ein Monatsentgelt, das nach dem Entlohnungsschema, der Entlohnungsgruppe und der Entlohnungsstufe bestimmt wird.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
