Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abschnitt 4

Rechte des Vertragsbediensteten

a) Bezüge

Monatsentgelt

Der Vertragsbedienstete erhält ein Monatsentgelt, das nach dem Entlohnungsschema, der Entlohnungsgruppe und der Entlohnungsstufe bestimmt wird.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.