Ausbildung und Dienstprüfungen
Der VI. Teil (Dienstprüfungsordnung) der Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972, LGBl. 2200, gilt sinngemäß.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
