Fälligkeit und Entrichtung der Pauschalabgabe
Die Pauschalabgabe für Einzelveranstaltungen ist am Tage nach der Veranstaltung, die Abgabe nach , 4 und 5 bis zum 15. jeden Monates für den Vormonat fällig und ist auf Grund einer Lustbarkeitsabgabeerklärung des Unternehmers zu entrichten.
