Beratungen
Die Luftfahrtbehörden der Vertragsparteien beraten sich von Zeit zu Zeit, um eine enge Zusammenarbeit in allen Angelegenheiten, die die Erfüllung des vorliegenden Abkommens betreffen, sicherzustellen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Beratungen
Die Luftfahrtbehörden der Vertragsparteien beraten sich von Zeit zu Zeit, um eine enge Zusammenarbeit in allen Angelegenheiten, die die Erfüllung des vorliegenden Abkommens betreffen, sicherzustellen.