Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Rückzahlung von Geldmitteln

Geldmittel, die der Rat durch Rückzahlung nach und aus Zins- und Tilgungserträgen nach erhält, sind, falls es sich um ursprünglich von Staaten nach geleistete Vorschüsse handelt, im Verhältnis ihrer vom Rat bestimmten Beiträge den Staaten zurückzuerstatten, die ursprünglich einen Beitrag leisteten.