Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Hoheitsgebiet

Für die Zwecke dieses Abkommens gelten als Hoheitsgebiet eines Staates die Landgebiete und angrenzenden Hoheitsgewässer, die unter der Souveränität, der Suzeränität, dem Protektorat oder der Mandatsverwaltung dieses Staates stehen.