Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Wahlkundmachung

Die Bestimmung des ist sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden, daß in Abs 1 lit d und i an die Stelle des Dienststellenwahlausschusses der Zentralwahlausschuß zu treten hat.