Zeitpunkt der Wahl
Die Wahl des Zentralausschusses ist, soweit sich aus des Bundes-Personalvertretungsgesetzes nicht anderes ergibt, gemeinsam mit der Wahl der Dienststellenausschüsse durchzuführen.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Zeitpunkt der Wahl
Die Wahl des Zentralausschusses ist, soweit sich aus des Bundes-Personalvertretungsgesetzes nicht anderes ergibt, gemeinsam mit der Wahl der Dienststellenausschüsse durchzuführen.