Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Die Pflegegebühr für forensische Patienten am A.ö. Landeskrankenhaus Hall i.T. wird mit 635,00 Euro je Pflegetag festgesetzt.

(2) Die für das Jahr 2026 kostendeckend ermittelte Pflegegebühr für forensische Patienten am A.ö. Landeskrankenhaus Hall i.T. wird mit 635,00 Euro festgestellt.