Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Kostendeckende LKF-Gebühren, Pflege- und Sondergebühren

(1)  Der kostendeckend ermittelte Eurowert je LKF-Punkt entspricht der Höhe nach dem in festgesetzten Eurowert.

(2) Die kostendeckend ermittelten Pflege- und Sondergebühren entsprechen der Höhe nach den in den bis 4 sowie in den Anlagen 1 und 2 festgesetzten Pflege- und Sondergebühren.