Sondergebühren für medizinische Wunschleistungen
Die Sondergebühren für medizinische Wunschleistungen werden, soweit diese angeboten werden, für alle öffentlichen und privaten gemeinnützigen Krankenanstalten in der Anlage 2 festgesetzt.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Sondergebühren für medizinische Wunschleistungen
Die Sondergebühren für medizinische Wunschleistungen werden, soweit diese angeboten werden, für alle öffentlichen und privaten gemeinnützigen Krankenanstalten in der Anlage 2 festgesetzt.