Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Mittel des Fonds

(1) Die Mittel des Fonds werden aufgebracht durch:

a) die Aufnahme von Krediten;

b) Rückflüsse aus den gewährten Krediten;

c) Erträgnisse aus dem Fondsvermögen;

d) Zuwendungen des Landes Tirol nach Maßgabe der im Landesvoranschlag hierfür jeweils vorgesehenen Mittel;

e) die Begebung von Anleihen;

f) private Zuwendungen und allfällige sonstige Einnahmen.

(2) Der Fonds hat seine Mittel zinsbringend anzulegen.