Fördermaßnahmen
Förderungen nach bis h erfolgen durch die Gewährung von
a) zinsgünstigen Krediten oder
b) nicht rückzahlbaren Zuschüssen.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Fördermaßnahmen
Förderungen nach bis h erfolgen durch die Gewährung von
a) zinsgünstigen Krediten oder
b) nicht rückzahlbaren Zuschüssen.