Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. Abschnitt Organe zur Vollziehung des Land- und Forstarbeitsrechtes*)

Land- und Forstwirtschaftsinspektion

Die Aufgaben der Land- und Forstwirtschaftsinspektion werden von der Landesregierung wahrgenommen.

*) Fassung LGBl.Nr. 29/2025