2. Abschnitt Organe zur Vollziehung des Land- und Forstarbeitsrechtes*)
Land- und Forstwirtschaftsinspektion
Die Aufgaben der Land- und Forstwirtschaftsinspektion werden von der Landesregierung wahrgenommen.
*) Fassung LGBl.Nr. 29/2025
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
2. Abschnitt Organe zur Vollziehung des Land- und Forstarbeitsrechtes*)
Land- und Forstwirtschaftsinspektion
Die Aufgaben der Land- und Forstwirtschaftsinspektion werden von der Landesregierung wahrgenommen.
*) Fassung LGBl.Nr. 29/2025