Schulbesuchsbestätigung
Für die gemäß § 41 Abs. 8 des Burgenländischen Landwirtschaftlichen Schulgesetzes auszustellende Schulbesuchsbestätigung (Anlage 3) ist hinsichtlich der aufzunehmenden Vermerke anzuwenden.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Schulbesuchsbestätigung
Für die gemäß § 41 Abs. 8 des Burgenländischen Landwirtschaftlichen Schulgesetzes auszustellende Schulbesuchsbestätigung (Anlage 3) ist hinsichtlich der aufzunehmenden Vermerke anzuwenden.