Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Schulbesuchsbestätigung

Für die gemäß § 41 Abs. 8 des Burgenländischen Landwirtschaftlichen Schulgesetzes auszustellende Schulbesuchsbestätigung (Anlage 3) ist hinsichtlich der aufzunehmenden Vermerke anzuwenden.