1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für die Leistungsbeurteilung der Schülerinnen und Schüler an öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen im Sinne des des Burgenländischen Landwirtschaftlichen Schulgesetzes sowie für die Gestaltung der an diesen Schulen zu verwendenden Zeugnisformulare.
