Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für die Leistungsbeurteilung der Schülerinnen und Schüler an öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen im Sinne des des Burgenländischen Landwirtschaftlichen Schulgesetzes sowie für die Gestaltung der an diesen Schulen zu verwendenden Zeugnisformulare.