Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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An den berufsbildenen Pflichtschulen wird die Lehrgangsdauer festgelegt wie folgt:

Die Lehrgangsdauer beträgt 9 1/3 Wochen, auf der 3. Schulstufe der Lehrberufe mit 1080 Gesamtstunden und auf der 4. Schulstufe der Lehrberufe mit 1440 Gesamtstunden jedoch 5 Wochen.