Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zeitpunkt der Wahl

Die Wahl des Zentralausschusses ist, soweit sich aus des Bundes-Personalvertretungsgesetzes nichts anderes ergibt, gemeinsam mit der Wahl der Dienststellenausschüsse durchzuführen.