Zeitpunkt der Wahl
Die Wahl des Zentralausschusses ist, soweit sich aus des Bundes-Personalvertretungsgesetzes nichts anderes ergibt, gemeinsam mit der Wahl der Dienststellenausschüsse durchzuführen.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Zeitpunkt der Wahl
Die Wahl des Zentralausschusses ist, soweit sich aus des Bundes-Personalvertretungsgesetzes nichts anderes ergibt, gemeinsam mit der Wahl der Dienststellenausschüsse durchzuführen.