Beschlussfähigkeit
Der Zentralausschuss ist unbeschadet des beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Beschlussfähigkeit
Der Zentralausschuss ist unbeschadet des beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.