Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vorbereitung der Sitzungen

Die Vorbereitung der Sitzungen des Zentralausschusses einschließlich der Festsetzung der Tagesordnung obliegt dem Vorsitzenden. findet sinngemäß Anwendung.