Vorbereitung der Sitzungen
Die Vorbereitung der Sitzungen des Zentralausschusses einschließlich der Festsetzung der Tagesordnung obliegt dem Vorsitzenden. findet sinngemäß Anwendung.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Vorbereitung der Sitzungen
Die Vorbereitung der Sitzungen des Zentralausschusses einschließlich der Festsetzung der Tagesordnung obliegt dem Vorsitzenden. findet sinngemäß Anwendung.