Sachlich in Betracht kommende Oberbehörde gegenüber der Schul- oder Clusterleitung
Die Bildungsdirektion ist sachlich in Betracht kommende Oberbehörde gegenüber der Schul- oder Clusterleitung.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Sachlich in Betracht kommende Oberbehörde gegenüber der Schul- oder Clusterleitung
Die Bildungsdirektion ist sachlich in Betracht kommende Oberbehörde gegenüber der Schul- oder Clusterleitung.