Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Sachlich in Betracht kommende Oberbehörde gegenüber der Schul- oder Clusterleitung

Die Bildungsdirektion ist sachlich in Betracht kommende Oberbehörde gegenüber der Schul- oder Clusterleitung.