Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Disziplinarverfahren gegen Religionslehrerinnen/Religionslehrer

Bei Disziplinarverfahren gegen Religionslehrerinnen/Religionslehrer gehören den Disziplinarkommissionen anstelle einer durch das Los auszuscheidenden Landeslehrperson eine/ein von der zuständigen gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft zu entsendende Vertreterin/entsendender Vertreter an.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 17/1973, LGBl. Nr. 22/1983, LGBl. Nr. 87/2013