Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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5. Abschnitt

Straf-, Schluss- und Übergangsbestimmungen

Strafbestimmung

. Wer den Bestimmungen dieser Verordnung, ausgenommen Bestimmungen, die zu einem Ausschluss des Fahrgastes von der Beförderung geführt haben, zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist gemäß , und zu bestrafen.