10. Unterabschnitt
Nebengebührenzulage
Anspruch auf Nebengebührenzulage zum Ruhegenuss
Dem Beamten, der anspruchsbegründende Nebengebühren bezogen hat, gebührt zum Ruhegenuss eine monatliche Nebengebührenzulage.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
10. Unterabschnitt
Nebengebührenzulage
Anspruch auf Nebengebührenzulage zum Ruhegenuss
Dem Beamten, der anspruchsbegründende Nebengebühren bezogen hat, gebührt zum Ruhegenuss eine monatliche Nebengebührenzulage.