Versorgungsbezug der Waise
Der Waisenversorgungsgenuss und die übrigen der Waise nach diesem Abschnitt gebührenden monatlich wiederkehrenden Geldleistungen (Kinderzurechnungsbetrag, Ergänzungszulage, Kaufkraftausgleichszulage, Folgekostenzuschuss, Nebengebührenzulage) mit Ausnahme der Zulage nach bilden zusammen den Waisenversorgungsbezug.
