Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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4. Unterabschnitt

Versorgungsbezug der Hinterbliebenen

Versorgungsbezug des überlebenden Ehegatten

Der Witwen- und Witwerversorgungsgenuss und die übrigen dem überlebenden Ehegatten nach diesem Abschnitt gebührenden monatlich wiederkehrenden Geldleistungen (Kinderzurechnungsbetrag, Ergänzungszulage, Kaufkraftausgleichszulage, Folgekostenzuschuss, Nebengebührenzulage) mit Ausnahme der Kinderzulage bilden zusammen den Witwen- und Witwerversorgungsbezug.