1a. Unterabschnitt
Übertritt und Versetzung in den Ruhestand, Aufschub des Übertritts in den Ruhestand
Übertritt in den Ruhestand
Der Beamte tritt mit dem Ablauf des Monats, in dem er sein 65. Lebensjahr vollendet, in den Ruhestand.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
1a. Unterabschnitt
Übertritt und Versetzung in den Ruhestand, Aufschub des Übertritts in den Ruhestand
Übertritt in den Ruhestand
Der Beamte tritt mit dem Ablauf des Monats, in dem er sein 65. Lebensjahr vollendet, in den Ruhestand.