Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

1a. Unterabschnitt

Übertritt und Versetzung in den Ruhestand, Aufschub des Übertritts in den Ruhestand

Übertritt in den Ruhestand

Der Beamte tritt mit dem Ablauf des Monats, in dem er sein 65. Lebensjahr vollendet, in den Ruhestand.