Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Entscheidungsfristen im Leistungsfeststellungsverfahren

Im Leistungsfeststellungsverfahren hat das Landesverwaltungsgericht ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen drei Monaten zu entscheiden.