Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Unterhaltsbeitrag für die Hinterbliebenen eines ehemaligen Beamten des Ruhestandes

(entfallen auf Grund LGBl Nr 34/2014)!