Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten
Auf die Dauer der Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Partners eines Beamten ist die von ihm hinterlassene Halbwaise wie eine Vollwaise zu behandeln.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten
Auf die Dauer der Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Partners eines Beamten ist die von ihm hinterlassene Halbwaise wie eine Vollwaise zu behandeln.