Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

Die im geregelten Aufgaben der Gemeinde sind insoweit solche des eigenen Wirkungsbereiches, als sie Angelegenheiten betreffen, die nach den hiefür maßgebenden Gesetzen im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde zu besorgen sind.