Rechtsform
Die Landeskammer und die Bezirkskammern (im nachfolgenden Kammern genannt) sind Körperschaften des öffentlichen Rechtes.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Rechtsform
Die Landeskammer und die Bezirkskammern (im nachfolgenden Kammern genannt) sind Körperschaften des öffentlichen Rechtes.