Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ziele

Ziele der Tätigkeit der Landwirtschaftskammer sind insbesondere:

1. eine ökologische, kreislauforientierte und flächendeckende Land- und Forstwirtschaft;

2. eine leistungsfähige, marktorientierte und innovative Land- und Forstwirtschaft, die ein entsprechendes Einkommen der in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Personen ermöglicht;

3. eine Land- und Forstwirtschaft, die die soziale -Absicherung und eine entsprechende Lebensqualität der Land- und Forstwirte und der bäuerlichen Familien gewährleistet, die die Gleichberechtigung der in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Frauen und Männer und die Aus- und Weiterbildung der Land- und Forstwirte fördert;

4. eine Land- und Forstwirtschaft, die vor allem von bäuerlichen Familienbetrieben als Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetrieb getragen wird, wobei den ökologischen Produktionsweisen, einer artgerechten Tierhaltung und der Kooperation mit den anderen Bereichen der Wirtschaft ein hoher Stellenwert zukommt;

5. die Sicherung einer nachhaltigen Produktion von qualitativ hochwertigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen;

6. die Schaffung von geeigneten Voraussetzungen für die Vermarktung der landwirtschaftlichen -Erzeugnisse;

7. die Forcierung der Wärme- und Energieerzeugung aus nachwachsenden Rohstoffen;

8. die Aufrechterhaltung der Besiedelung des ländlichen Raumes und der Infrastruktur;

9. die Pflege und Weitergabe des bäuerlichen -Kulturgutes und die Sicherstellung der Pflege der Kulturlandschaft;

10. eine breite Bewusstseinsbildung für die Anerkennung von Leistungen und der Bedeutung der Land- und Forstwirtschaft für die Gesellschaft;

11. der Verzicht der Land- und Forstwirtschaft auf die Verwendung gentechnisch veränderter Organismen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 62/2004