Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abschnitt II

Siedlungsverfahren und Grundverkehr sowie abgabenrechtliche Vorschriften

Die einem Siedlungsverfahren zugrunde liegenden Vereinbarungen und Verträge bedürfen keiner Genehmigung nach dem Burgenländischen Grundverkehrsgesetz 1995 - Bgld. GVG, LGBl. Nr. 42/1996, in der jeweils geltenden Fassung.